Skip to main content

Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als Grundvermögen

Diese Stelle bewertet im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 Bewertungsgesetz (BewG) für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer das Betriebsvermögen, die Anteile an Kapitalgesellschaften und die sonstigen Wirtschaftsgüter.

Zuständig ist das Finanzamt Hof. 
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!

Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Hof

AufgabenbereichDienststelleTelefon 09281 929 + Nebenstelle
Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als Grundvermögen (§ 151 BewG)Hof1155, 1156, 1157, 1158, 1159, 1197
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar