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Bodenschätzung

Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.

Weitere Informationen zur Bodenschätzung

Zuständig für die Bodenschätzung im Amtsbezirk des Finanzamts Wunsiedel mit Außenstelle Selb ist das Finanzamt Hof. 
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!

Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Hof

Buchstaben / BereichHinweisTelefon 09281 929 + Nebenstelle
Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger Mobil: 0173 57736031602
Vermessungstechnischer Beamter Mobil: 0174 445281121603
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar