Bodenschätzung
Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.
Zuständig für die Bodenschätzung im Amtsbezirk des Finanzamts Wunsiedel mit Außenstelle Selb ist das Finanzamt Hof.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!
Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Hof
Buchstaben / Bereich | Hinweis | Telefon 09281 929 + Nebenstelle |
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Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger | Mobil: 0173 5773603 | 1602 |
Vermessungstechnischer Beamter | Mobil: 0174 44528112 | 1603 |