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Rechtsbehelfsstelle

Jeder Einspruch wird zunächst von der Stelle, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, nochmals überprüft. Kann dem Einspruch nicht abgeholfen werden und wird er auch nicht zurückgenommen, übernimmt die Rechtsbehelfsstelle die weitere Bearbeitung und Entscheidung. Diesem Aufgabengebiet obliegt auch die Betreuung der gerichtlichen Verfahren.

Ansprechpersonen Rechtsbehelfsstelle

SteuernummernAufgabenbereichDienststelleTelefon 09232 607 + Nebenstelle
258/150/00000 - 258/799/99999 RechtsbehelfsstelleWunsiedel255, 253
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar